*Garantieerklärung

Für die angebotenen  Leggings von Natchwear wird von uns eine Händlergarantie eingeräumt.

Die OMD Handels GmbH, Elsenborner Weg 79, 45481 Mülheim gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie von 6 Monaten für erworbene Leggings. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich ausschließlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Verbraucher im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es privat weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten Dritten zu verkaufen.

Wir garantieren, dass die Leggings frei von Mängeln, wie z.B. Löchern oder Rissen, sind. Entstehen Löcher oder Risse erst nach dem Tragen des Produktes, können diese über unsere Email-Adresse „service@natchwear.de“ reklamiert werden. Produkte, die älter als sechs Monate sind, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialfehler beruhen. Die Behebung erfolgt durch Austausch des Produkts; ggf. aber durch ein Nachfolgemodell oder durch ein Produkt in einer Farbe, die von der Farbe in der ursprünglichen Bestellung abweicht.

Für alle Leggings gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im ungetragenen Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware uns per Email (service@natchwear.de) mitgeteilt werden.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

Normalen Verschleiß,

Unsachgemäße oder Missbräuchliche Behandlung,

Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen,

Gewaltanwendung (z. B. Schläge),

Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie durch Einschicken oder Foto des Produkts uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportwege durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Händlergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden; und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.